Publikation Baumetall (Ausgabe 03/19)

Publikation Bahnhof Mittim Wallisellen im Vues du Zinc.pdf

 

Gebäude sanieren - Energiekosten halbieren

Die Faustregel *Gebäude sanieren - Energiekosten halbieren* ist kein leeres Versprechen, sondern eher eine glatte Untertreibung. Denn bei sorgältiger Planung und Ausführung liegen auch Einsparungen von 60, 70 oder gar 80 Prozent drin.

Artikel weniger Heizkosten.pdf

Varianten.pdf

Gebäudeprogramm - Förderung - Subventionen
In der ganzen Schweiz gelten die gleichen Bedingungen und die gleichen Mindestbeiträge für die Dämmung der Gebäudehülle. Diese decken bis zu 20 Prozent der Kosten für eine gute Wärmedämmung. Ausserdem spart man Jahr für Jahr beim Heizen - erst recht, wenn die Energiepreise steigen. Der höhere Wohnkomfort und die Wertsteigerung der Liegenschaft sind bei dieser Rechnung noch nicht einmal berücksichtigt.

Kantonale Zusatzförderung zusätzlicher Fördergelder gibt es in den meisten Kantonen für eine Gesamtsanierung nach Minergie. Ausserdem können Sie je nach Kanton von weiteren Fördermassnahmen für den Einsatz von erneuerbaren Energien profitieren.

Bedingungen:
- Das Gesuch muss unbedingt vor Baubeginn eingereicht werden
- Die Liegenschaft wurde vor dem Jahr 2000 erstellt
- Nur beheizte Gebäudeteile sind förderberechtigt (Ausnahme: Ausbau Estrich)
- Der Beitrag für Ihr Gesuch muss mindestens CHF 1000 betragen
- Die Massnahmen müssen fachgerecht geplant und ausgeführt werden
- Eine Förderzusage ist zwei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.

Für Informationen:
zuerich@dasgebaeudeprogramm.ch
Telefon 043 500 39 77
Quelle: Energie Schweiz März 2010 

Einheitliche Förderbedingungen.pdf
Förderbeiträge Dämmung.pdf